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Erlaubnischeine sind bei Angelgeräte Heckmann in Weierbach,
Kaufacker 5 erhältlich.

Gebühr für Tageserlaubnisschein: 10,00 €

 

Der Tagesschein erlaubt den Fischfang vom Einlauf des Reidenbaches (Trafohaus, Kläranlage Weierbach) auf beiden Naheseiten in Fließrichtung naheabwärts bis zur Eisenbahnbrücke mit einer Handangel auszuüben. In Begleitung eines Jahresscheininhabers kann die gesamte Pachtstrecke des Angelvereins "Dickkopf" beangelt werden. Passiven Mitgliedern des Vereins steht ebenfalls die gesamte Pachtstrecke zur Verfügung.

Die vom Verein ausgewiesenen Schutz- und Schongebiete sind zu beachten.

In der Zeit von einer Stunde nach Sonnenuntergang bis eine Stunde vor Sonnenaufgang ist jegliches Angeln untersagt! Spinnfischen ist nur innerhalb der Tagesscheinstrecke unter Beachtung der gesetzlichen Frühjahrsschonzeit erlaubt. Ab 16.10. nur noch auf Hecht mit entsprechend großem Spinnköder. Weiterhin dürfen alle gesetzlich erlaubten Naturköder eingesetzt werden. Gesetzliche und vereinsinterne Schonzeiten und Mindestmaße sind zu beachten. 

Fangbegrenzungen und Mindestmaße:

Art Fangbegrenzung Schonzeit Mindestmaß
Aal 2 Stück/Tag Keine 45 cm
Bachsaibling 1 Stück/Tag 15.10. - 15.3. 25 cm
Barsch 3 Stück/Tag Keine 25 cm
Forellen 2 Stück/Tag 15.10. - 15.3. 25 cm
Hecht 1 Stück/Tag 1.1. - 31.5. 50 cm
Karpfen 1 Stück/Tag Keine 50 cm
Schleie 2 Stück/Tag Keine 25 cm
Äsche 2 Stück/Tag 1.2. - 30.4. 30 cm

Insgesamt dürfen bis zu 6 Stück Brachsen, Döbel und Rotaugen pro Tag entnommen werden.
Ganzjährig geschont sind: Barbe, Hasel, Nase und Rotfeder.

Das Befahren der Wiesen und offenes Feuer ist nicht gestattet. Der Angelplatz ist so zu verlassen wie er aufgefunden wurde. Der Fang ist waidgerecht zu versorgen. Untermaßige und in der Schonzeit gefangene Fische sind schonend zurückzusetzen.

Die Fischereiaufseher und alle Vereinsmitglieder, die sich ausweisen können, sind zur Kontrolle des Tageserlaubnisscheininhabers berechtigt. 

Der Verein übernimmt keinerlei Haftung für in Verbindung mit der Ausstellung dieses Tagesscheines entstandener Schäden an Personen und Sachen jeglicher Art. 

Alle getöteten Fische sind in die dem Tagesschein beigefügte Fangmeldung einzutragen. Die Fangmeldung ist nach dem Fischen in den Briefkasten am Vereinsheim einzuwerfen oder bei Angelgeräte Heckmann abzugeben. 

Der Verein behält sich vor, den Tageserlaubnisschein bei einer Zuwiderhandlung gegen dessen Bestimmungen entschädigungslos zurückzufordern und künftig keine Tageserlaubnisscheine an die betreffende Person auszustellen.